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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,44107
LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21 B ER (https://dejure.org/2021,44107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.2021 - L 15 AY 21/21 B ER (https://dejure.org/2021,44107)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - L 15 AY 21/21 B ER (https://dejure.org/2021,44107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 2, § 1 Abs 1 Nr 3 Buchst c AsylbLG, § 25 Abs 5 S 1 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 S 2 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - Leistungsberechtigter nach § 1 Abs 1 Nr 3 AsylbLG - Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung vor weniger als 18 ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 Nr 3c AsylbLG, § 25 Abs 5 S 2 AufenthG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 2, § 8 Abs 2 SGB 2
    Asylbewerberleistungsgesetzes - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylbewerberleistungsgesetzes - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss

  • rechtsportal.de

    Begriff der Hilfebedürftigkeit im Sinne des AsylbLG ; Aussetzung einer Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Durch die Vorschrift in der seit 1. März 2015 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung des AsylbLG und des SGG vom 10. Dezember 2014, Bundesgesetzblatt I S. 2187, wollte er der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG; Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a., BVerfGE 132, 134) nachkommen und Personen aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG herausnehmen, die voraussichtlich auf längere Dauer in Deutschland bleiben werden (Bundestags-Drucksache 18/2592 S. 17f.).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Der beim Antragsgegner am 10. Mai 2021 gestellte Leistungsantrag wirkt gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) auch als Antrag gemäß § 37 Abs. 1 SGB II auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (s. zur Zurechnung von Anträgen im Besonderen wegen der Abgrenzungsregelungen zwischen den verschiedenen Systemen von bedürftigkeitsabhängigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R -, SozR 4-3500 § 18 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Dem Zweck des § 75 Abs. 5 SGG (dazu BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 14/09 R -, SozR 4-4200 § 16 Nr. 5), den Gerichten die Befugnis zu geben, anstelle des nicht passiv legitimierten (nicht zuständigen) Hauptbeteiligten den in Wahrheit leistungspflichtigen Träger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und die damit verbundene Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu vermeiden, kann angesichts dessen nur dadurch Rechnung getragen werden, dass das Gericht auch im Verfahren über das Rechtsmittel des Hauptbeteiligten befugt bleibt, an dessen Stelle den Beigeladenen zu verpflichten (s. zum umgekehrten Fall einer Verpflichtung eines Beklagten durch das Rechtsmittelgericht, wenn die Beigeladene das Rechtsmittel eingelegt hat Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 2/12 R -, in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 4-3500 § 25 Nr. 3).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02

    Zuwanderungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Er nahm damit die Absicht des Gesetzgebungsverfahrens über ein Zuwanderungsgesetz aus der 14. Legislaturperiode mit nahezu wortgleicher Begründung wieder auf (BT-Dr. 14/7387, 58, 60; dieses Gesetz war zwar bereits verkündet, BGBl. I 2002 I 1946, jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, Urteil vom 18. Dezember 2002, BVerfGE 106, 310).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Dem Zweck des § 75 Abs. 5 SGG (dazu BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 14/09 R -, SozR 4-4200 § 16 Nr. 5), den Gerichten die Befugnis zu geben, anstelle des nicht passiv legitimierten (nicht zuständigen) Hauptbeteiligten den in Wahrheit leistungspflichtigen Träger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und die damit verbundene Gefahr sich widersprechender Entscheidungen zu vermeiden, kann angesichts dessen nur dadurch Rechnung getragen werden, dass das Gericht auch im Verfahren über das Rechtsmittel des Hauptbeteiligten befugt bleibt, an dessen Stelle den Beigeladenen zu verpflichten (s. zum umgekehrten Fall einer Verpflichtung eines Beklagten durch das Rechtsmittelgericht, wenn die Beigeladene das Rechtsmittel eingelegt hat Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 2/12 R -, in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 4-3500 § 25 Nr. 3).
  • VG Braunschweig, 10.01.2006 - 6 B 432/05

    Abschiebeschutz; Abschiebeverbot; Abschiebung; Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2021 - L 15 AY 21/21
    Dort wird allenfalls diskutiert, ob die 18-Monats-Frist bereits seit Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht oder erst ab der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Erteilung einer Duldung zu laufen beginnt (s. zu den unterschiedlichen Meinungen etwa Röcker in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 25 AufenthG Rn 132 m.w.Nachw.; Marx in ders. Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 7. Aufl. 2020, § 5 Rn 131; zu den im Rahmen des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG beachtlichen Tatbeständen s. auch Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05 -, in "juris" Rn 47: "Aufenthaltszeiten, in denen dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht zustand, im Wege eines Erst-recht-Schlusses zu berücksichtigen, kommt nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber mit der Vorschrift ersichtlich nur die Praxis der so genannten Kettenduldungen einschränken wollte").
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.12.2021 - L 2 AS 490/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Der Antragsgegner kann in der vorliegenden besonderen Situation einer Leistungspflicht eines vorrangig zuständigen anderen Trägers kein rechtliches Interesse an einer rückwirkenden Änderung seiner vorläufigen Leistungsverpflichtung geltend machen (vgl. LSG B.-B., Beschluss vom 5. Oktober 2021 - L 15 AY 21/21 B ER - juris Rn. 1).
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